Schiffsreise Kreuzfahrt-Gutschein akzeptieren?
SO IST DIE RECHTSLAGE
Auch hier gilt: Sagt die Reederei oder der Reiseveranstalter die Reise ab, können Sie auf vollständige Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises bestehen. Laut BGB hat der Veranstalter den Reisepreis unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Storno, zu erstatten. Einen Gutschein müssen Sie keinesfalls akzeptieren. Ob Sie dies tun, sollten Sie sich gut überlegen. Denn würde der Reiseveranstalter, bzw. die Reederei, die Ihnen den Gutschein ausgestellt hat, Insolvenz anmelden, wäre Ihr Gutschein wertlos.
(4-2020)