Südafrika Einreisebedingungen für Kinder werden verschärft
Ab dem 1. Juni 2015 müssen Personen unter 18 Jahren bei der Ein- und Ausreise nach und von Südafrika eine internationale Geburtsurkunde vorzeigen.
Sollte keine internationalen Geburtsurkunde vorliegen, genügt auch eine nationale, für die eine in englischer Sprache beglaubigte Übersetzung vorliegen muss. Weitere Infos über die neuen Einreisebestimmungen gibt das Auswärtige Amt auf seiner Website.
(05.05.15, rp)