Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge
Gibt es bei so einer «Business Class»-Ausstattung etwas zu meckern? Vermutlich nur für Menschen, die eigentlich noch mehr Luxus gebucht hatten.

Gibt es bei so einer «Business Class»-Ausstattung etwas zu meckern? Vermutlich nur für Menschen, die eigentlich noch mehr Luxus gebucht hatten. Foto: Christian Charisius/dpa/dpa-tmn

Fluggastrechte Entschädigung für Luxus-Passagiere auf Business-Platz

Knapp Tausend Euro für Flüge nach Mallorca? In der «First Class» fast ein Schnäppchen. Doch was, wenn man dann in die «Business Class» umgesetzt wird? Zu diesem Luxusproblem entschied ein Gericht.

«First Class»-Flugpassagiere bekommen eine finanzielle Wiedergutmachung, wenn die Fluggesellschaft sie auf Sitze in der «Business Class» umbucht. Das urteilte das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 30 C 2125/21). Über die Entscheidung berichtet die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» (Ausgabe 3/23).

Geklagt hatte ein Mann, der mit seiner Partnerin in der Luxuskategorie «First Class» von Frankfurt nach Mallorca fliegen wollte. Das Gericht sprach ihm knapp 1200 Euro als Entschädigung zu.

Der Mann hatte laut Urteil 951,04 Euro für den Hin- und Rückflug gezahlt. Den Angaben zufolge handelte es sich um einen Sonderflug, da die Fluggesellschaft die Luxusklasse sonst nur auf Langstreckenflügen anbietet.

Unterschiedlicher Sitzkomfort

Später buchte die Fluglinie das Paar auf Sitzplätze in der «Business Class» um. Dagegen wehrten sich die beiden. Das Frankfurter Gericht gab ihnen Recht.

Der Anbieter sei nicht berechtigt gewesen, dem Paar die neuen Plätze zuzuweisen. Der Sitzkomfort in der «First Class» und der «Business Class» sei außerdem unterschiedlich.

Kein anderer «First Class»-Flug als Kompensation

Die Passagiere waren jedoch nicht mit allen ihren Forderungen vor Gericht erfolgreich: Demnach können sie nur eine Entschädigung in Geld verlangen, nicht aber einen anderen Flug in der «First Class» als Kompensation für die Unannehmlichkeiten.

Entsprechend sei die Airline nicht verpflichtet, die beiden als Wiedergutmachung in der Luxusklasse nach San Francisco zu fliegen. Das Urteil ist nach Angaben des Amtsgerichts rechtskräftig.

Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Mehr Reiseberichte ...

 Reisen nach dem Schulabschluss – auch mit wenig Geld

Entdecke die Welt nach dem Schulabschluss, auch mit begrenztem Budget! Unsere besten Tipps für eine Low-Budget-Reise helfen dir dabei, deine Reiselust zu stillen. Foto: Nina L/stock.adobe.com

Schulabschluss Reisen nach dem Schulabschluss – auch mit wenig Geld

Las Vegas Sign

Das weltberühmte »Las Vegas Sign« begrüßt seit 1959 die Besucher der glitzernden Metropole in der Wüste Foto: shutterstock

LAS VEGAS GLANZ UND GLITZER

Verrückt und faszinierend: Die Entertainment-Metropole ist für spektakuläre Shows, Kasinos und ein legendäres Nachtleben bekannt. Hier wurde Elvis zum »King« und mit »Viva Las Vegas« sang er die Hymne für die »Entertainment Capital of the World«, die Millionen von Touristen anzieht.
 ??? TEXT ???

Blick auf Henningsvær, ein kleines Fischerdorf auf den norwegischen Lofoten. Der Fussballplatz des Ortes ist wegen seiner spektakulären Lage weltbekannt. Foto: altsi96 / Pixabay

Norwegen Der Zauber der Lofoten

Sommerliche Alpenlandschaft: Erkunden Sie die atemberaubende Natur der Alpen während eines unvergesslichen Sommerurlaubs

Sommerliche Alpenlandschaft: Erkunden Sie die atemberaubende Natur der Alpen während eines unvergesslichen Sommerurlaubs. Foto: stock.adobe/135116484

Sommerurlaub planen Die Alpen als Urlaubsregion

REISE und PREISE aktuelle Ausgabe
AKTUELLES HEFT kaufen
ABO SHOP
Newsletter
E-Paper freischalten

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987