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Reiserecht Flugverspätung wegen Gegenwind - Passagiere bekommen Geld

»Fuerteventura« heißt übersetzt »starker Wind«. In einem Fall war er so stark, dass ein Flugzeug erst mit fünf Stunden Verspätung in Deutschland landen konnte. Auf höhere Gewalt darf sich die Fluggesellschaft dennoch nicht berufen.

Verspätet sich die Ankunft eines Fluges wegen Gegenwinds massiv, haben die Passagiere Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 29 C 1297/12 [46]). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«. In dem Fall hatten die Kläger einen Flug von Fuerteventura nach Frankfurt am Main gebucht. Die Maschine sollte um 00.45 Uhr ankommen. Tatsächlich erreichte sie Frankfurt erst um 05.10 Uhr. Die Kläger verlangten eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro. Das Gericht gab ihnen Recht. Die Verspätung sei nach Aussage der Airline unter anderem darauf zurückzuführen, dass auf dem Flug starker Gegenwind herrschte, mit dem normalerweise nicht zu rechnen sei. Ohne Informationen über die üblichen Wetterbedingungen und die am Flugtag tatsächlich herrschenden Windverhältnisse ließ sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht prüfen, ob der Wind außergewöhnlich war. Die Airline habe diese Beweise nicht liefern können.

(23.07.13, dpa/tmn)

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