Hotelsterne Immer wieder Ärger mit Hotelsternen
Wir hatten über HRS für drei Nächte ein 5-SterneHotel in Marrakesch gebucht. Eine Stornierung
war ausgeschlossen, der Betrag wurde vom Hotel
abgebucht. Vor Ort stellte sich heraus, dass das
Hotel nicht annähernd 5 Sterne hatte. Wir zogen
deshalb nach der ersten Nacht aus und buchten
über HRS ein anderes Hotel. Jetzt wollten wir das
Geld für die zwei nicht in Anspruch genommenen
Nächte im ersten Hotel gutgeschrieben bekommen. Das Hotel lehnt das ab, denn eine Stornierung
sei ausgeschlossen gewesen. HRS lehnt ebenfalls
ab und beruft sich auf seine AGBs, wonach die Sterne-Kategorie gemäß der Selbsteinschätzung des
Hoteliers eingestellt wird. Außerdem sei die Zimmerausstattung auf den Bildern im Internet zu
sehen gewesen. Für uns waren die 5 Sterne Vertragsbestandteil. Es kann doch nicht sein, dass HRS
eine Selbsteinschätzung des Hotels ungeprüft verwendet! Außerdem waren die Web-Fotos offenbar
aufgehübscht.
SO IST DIE RECHTSLAGE Buchungsportale treten
i. d. R. nur als Vermittler auf. Der Vertrag
besteht direkt zwischen dem Kunden und dem Hotel. Treten Mängel auf, ist das Hotel
Ansprechpartner, auch Ansprüche wegen
Minderung und Schadensersatz sind ihm
gegenüber geltend zu machen. Sterneangaben entsprechen jeweils der Landeskategorie.
HRS weist ausdrücklich in der Hotelbeschreibung darauf hin, dass es sich um HRS-Sterne, also nicht um »offizielle« Sterne handelt.
Daher bietet die Angabe nur eine grobe Einschätzung, ist jedoch nicht rechtsverbindlich.
(2-2020)