Konditions-/Trittschwächen Kritische Selbsteinschätzung gefragt
Entscheidet ein erfahrener Reiseleiter, einen Reisenden wegen Konditions- und Trittschwächen nicht mitzunehmen, hat der Traveler keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Das Leistungshindernis kommt ausschließlich aus dem Bereich des Reisenden, der Reiseveranstalter behält seinen Anspruch auf den Reisepreis. Landgericht Kempten, 4.9.09, Az: 53 S244/09