Defekte Liege Klage nicht gerechtfertigt
Eine Liege sei nicht als ein gefährlicher Einrichtungsgegenstand anzusehen und einem Reiseveranstalter nicht zuzumuten, sämtliche Gegenstände in einem Hotel regelmäßig zu überprüfen. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014, Az. I-21 U 67/14
(4-2015)