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Rauchmelder wird ausgelöst Haftung für Feuerwehrkosten?

Wir haben in einem Hotelzimmer mit Kochnische übernachtet. Die Nische war mit einer Tür zum Zimmer abgetrennt und hatte ein kleines Fenster zum Abluftschacht. Als wir uns abends eine paar Würste gebraten haben, ging plötzlich der Rauchmelder an und löste bei der örtlichen Feuerwehr Alarm aus, die auch gleich anrückte. Nun will uns das Hotel die Kosten für den Feuerwehreinsatz berechnen. Ich bin mir sicher, dass ich die Tür zum Zimmer und auch das Fenster zum Schacht geöffnet hatte. Leider behauptet der Portier, es sei dicker Rauch aus unserem Zimmer in den Flur gedrungen. Muss ich den Feuerwehreinsatz tatsächlich bezahlen?
SO IST DIE RECHTSLAGE
Dem Hotel ist hier tatsächlich ein Schaden entstanden, denn die Kosten des Feuerwehreinsatzes gehen auf den Fehlalarm zurück. Ob Sie diese Kosten zu übernehmen haben, hängt davon ab, ob Sie fahrlässig gehandelt haben: Wenn z. B. tatsächlich eine starke Rauchentwicklung in Zimmer und Flur stattgefunden hätte oder wenn Sie gegen Anweisungen des Hotels zur Nutzung der Kochgelegenheit verstoßen hätten. Ein spezialisierter Anwalt sollte prüfen, ob sich anhand der Beweislage ein Rechtsstreit in diesem Fall lohnt.
(1-2015)

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