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Karibikreise Sandflöhe und braunes Wasser

Sandflöhe und Sandwespen berechtigen nicht zur Reisepreisminderung.

Das entschied das Amtsgericht Köln. Die Plagegeister seien nicht zu verhindernde Naturerscheinungen an einem öffentlichen Strand in der Karibik. Hat der Reiseveranstalter im Katalog ein Strandfoto mit klarem blauem Meerwasser gedruckt, liegt jedoch ein Reisemangel vor, wenn das Wasser braun und trübe ist. Amtsgericht Köln, 6. März 2008, Az: 134 C 419/07


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