Flug nach Thailand Wenn die Airline die Plätze weitervergibt
SO IST DIE RECHTSLAGE
Der BGH hat entschieden, dass bei Flugtickets eine Erstattung grundsätzlich vertraglich ausgeschlossen werden darf. Wenn Sie einen nicht-erstattungsfähigen Tarif gebucht haben, müsste Ihnen die Airline selbst dann nicht den Ticketpreis erstatten, wenn Ihre Plätze anderweitig vergeben wurden. Sie muss Ihnen aber die staatlichen Steuern und Gebühren (Luftverkehrsabgabe, Sicherheitsgebühren, etc.) erstatten.
(1-2020)