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Wegen Krankheit storniert Bekomme ich den Ticketpreis zurück?

Ich habe bei einer spanischen Fluggesellschaft kurzfristig über das Internet einen Flug nach Lanzarote gebucht, musste dann aber wegen Krankheit sechs Tage vor Abflug stornieren. Die Airline will nun den gesamten Ticketpreis abzüglich der Steuern einbehalten. Habe ich tatsächlich keinen Anspruch auf eine zumindest teilweise Rückerstattung des Flugpreises?
SO IST DIE RECHTSLAGE

Grundsätzlich hat jeder Reisende das Recht, den Flug nicht anzutreten und zu stornieren. Die Fluggesellschaft hat trotzdem einen Anspruch auf Bezahlung, muss sich jedoch das anrechnen lassen, was sie durch die Nichtbeförderung erspart oder durch einen anderweitigen Verkauf des Sitzplatzes erwirtschaftet hat. Zu den ersparten Aufwendungen zählen dabei die Steuern und Gebühren, die die Flughäfen verlangen, aber auch nicht in Anspruch genommene Bordverpflegung oder erspartes Kerosin. Sollte der Sitzplatz wieder verkauft worden sein, müsste auch dieser Erlös angerechnet werden. Airlines sind allerdings von sich aus eher selten bereit, mehr zurückzuzahlen als Steuern und Gebühren, da sie eine individuelle Berechnung durchführen müssten. Nichtsdestotrotz haben Sie einen Anspruch darauf. Diesen Anspruch mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, sollten Sie zumindest bei einem teuren Ticket in Erwägung ziehen.

(3-2013)

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