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Höhere Gewalt Ersatzreise muss nicht akzeptiert werden

Sagt ein Veranstalter eine Reise beispielsweise wegen politischer Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien am Zielort ab, muss er den verhinderten Urlaubern die Kosten erstatten.

Eine Ersatzreise müssen die Betroffenen nicht akzeptieren. Darauf wies die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Im Fall höherer Gewalt sind nämlich sowohl Reisende als auch Veranstalter zur Stornierung berechtigt. Möchten die Urlauber unterwegs die Reise abbrechen, erhalten sie nur noch die Resttage erstattet. Zusatzkosten wie für einen teuren Rückflug müssen die Veranstalter zu 50 Prozent mittragen.

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