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Wieviel Anzahlung rechtens? Veranstalter muss Auslagen beweisen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter nur dann eine höhere Anzahlung als die üblichen 20 % des Reisepreises verlangen kann, wenn er darlegen kann, dass er selbst für diese Reisen entsprechende Aufwendungen vorab zu leisten hat.

SO IST DIE RECHTSLAGE
Die Regelung, dass der Gesamtpreis 30 Tage vor Reiseantritt zu zahlen ist, hielt der BGH für (noch) angemessen. BGH, 9. Dezember 2014, X ZR 85/12, X ZR 13/14 und X ZR 147/13

(1-2015)

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