Hotelbuchung Portal bucht ein falsches Hotel
Es ist zwar richtig, dass ein Reisender die ihm zugesandte Reisebestätigung auf Korrektheit zu überprüfen und mögliche Fehler unverzüglich dem Reiseveranstalter zu melden hat. Wenn wie in Ihrem Fall dem Reisenden jedoch eine korrekte Reisebestätigung unter Angabe des tatsächlich gebuchten Hotels zugegangen ist, ist für den Reisenden kein Fehler ersichtlich. Daher gibt es für ihn auch keinen Anlass, sich beim Reiseveranstalter zu melden. Wenn der Reiseveranstalter nun versehentlich ein anderes Hotel bucht, stellt dies einen Reisemangel dar, der eine Reisepreisminderung rechtfertigt. Ihre Freundin kann daher einen Teil des Reisepreises zurückverlangen. Zu beachten ist allerdings die sehr kurze Frist zur Anmeldung ihrer Ansprüche von nur einem Monat ab Reiseende.
(3-2015)