Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Hotelbuchung Portal bucht ein falsches Hotel

Meine Freundin hat über das Portal Holidaycheck bei Neckermann Reisen für drei Tage ein Hilton-Hotel in Istanbul gebucht. Sie hat eine Buchungsbestätigung erhalten und bezahlt, aber keinen Voucher bekommen. Vor Ort konnte die Hotelbuchung nicht gefunden werden und sie musste nochmals ca. € 500 bezahlen. Es stellte sich heraus, dass ein anderes Hotel gebucht worden war. Holidaycheck verwies darauf, dass der Kunde verpflichtet sei, die Reisebestätigung auf Korrektheit zu prüfen. Wie ist hier die Rechtslage? Alle Reiseunterlagen, die meine Freundin erhielt, sind auf das Hilton ausgestellt!
SO IST DIE RECHTSLAGE

Es ist zwar richtig, dass ein Reisender die ihm zugesandte Reisebestätigung auf Korrektheit zu überprüfen und mögliche Fehler unverzüglich dem Reiseveranstalter zu melden hat. Wenn wie in Ihrem Fall dem Reisenden jedoch eine korrekte Reisebestätigung unter Angabe des tatsächlich gebuchten Hotels zugegangen ist, ist für den Reisenden kein Fehler ersichtlich. Daher gibt es für ihn auch keinen Anlass, sich beim Reiseveranstalter zu melden. Wenn der Reiseveranstalter nun versehentlich ein anderes Hotel bucht, stellt dies einen Reisemangel dar, der eine Reisepreisminderung rechtfertigt. Ihre Freundin kann daher einen Teil des Reisepreises zurückverlangen. Zu beachten ist allerdings die sehr kurze Frist zur Anmeldung ihrer Ansprüche von nur einem Monat ab Reiseende.

(3-2015)
Mehr Reiseberichte ...
LTA - Reiseschutzversicherung
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe
AKTUELLES HEFT kaufen
ABO SHOP
Newsletter
E-Paper freischalten

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987