Karibikurlaub Wirbelsturm schluckt Strand
Dem im Prospekt abgebildeten traumhaften Sandstreifen hatte ein Wirbelsturm den Garaus gemacht. Für das ausgebliebene Stranderlebnis musste der Veranstalter 30 Prozent des Reisepreises zurückzahlen. (LG Frankfurt, AZ: 2/21 O 189/00)