Ausschluss wegen Trunkenheit Luftpolizeiliche Angelegenheit
Der Reiseveranstalter braucht für diese Maßnahme gegenüber dem Reisenden nicht zu haften (AG Bad Homburg v.d.H., AZ 2 C 879/96-22).
https://www.reise-preise.de/reiserecht/im-flugzeug/reiserecht-ausschluss-wegen-trunkenheit.html
Der Reiseveranstalter braucht für diese Maßnahme gegenüber dem Reisenden nicht zu haften (AG Bad Homburg v.d.H., AZ 2 C 879/96-22).