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Essen an Bord Krabbensalat darf nicht ins Handgepäck

Ein Fluggast hatte Büffelmozzarella und Nordseekrabbensalat im Handgepäck. Bei der Sicherheitskontrolle wurde ihm beides weggenommen, da es sich um Flüssigkeiten handele. Der Passagier klagte – und verlor.

Das Gericht entschied, dass es sich bei den Lebensmitteln um eine Mischung aus Flüssigkeiten und Feststoffen handele und diese somit wie alle Flüssigkeiten nicht im Handgepäck befördert werden dürften. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.03.2017, Az. OVG 6 B 70.1

(4-2017)
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