Essen an Bord Krabbensalat darf nicht ins Handgepäck
Das Gericht entschied, dass es sich bei den Lebensmitteln um eine Mischung aus Flüssigkeiten und Feststoffen handele und diese somit wie alle Flüssigkeiten nicht im Handgepäck befördert werden dürften. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.03.2017, Az. OVG 6 B 70.1
(4-2017)