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Pass-Fragen Keine Reisebüro-Haftung

Nun ist es amtlich.

Ein Reisebüro haftet nicht, wenn ein Pauschalreisender wegen eines fehlenden Passes oder Visums am Flughafen stehenbleibt. Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied in letzter Instanz, dass einzig der Reiseveranstalter in der Pflicht ist, Urlauber über notwendige Ausweis- und Einreisebedingungen zu informieren (Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, AZ: X ZR 198/04, Bestätigung von LG Bremen, AZ: 2 S 122/ 04).

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