Krankheitsfall Auf der Rundreise krank geworden
SO IST DIE RECHTSLAGE Der Veranstalter ist verpflichtet, die Reise vertragsgemäß, also so wie in der Reisebeschreibung angegeben, zu erbringen. Dies erfolgte offenbar auch. Die Ihnen durch die Erkrankung zusätzlich entstandenen Hotelkosten sind nicht vom Veranstalter zu tragen. Die Mehrkosten wären jedoch von einer ggfs. von Ihnen vor Reiseantritt abgeschlossenen Reiseversicherung mit Reiseunterbrechungsklausel zu übernehmen. Ein Anspruch auf Ausgleich der nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen besteht ebenfalls nicht.
(2-2017)