Flugausfall Massenhafte Krankmeldungen bei TUIfly
SO IST DIE RECHTSLAGE
Derzeit sind gegen TUIfly sehr viele Klagen von Fluggästen anhängig, deren Flüge im Oktober wegen der massenhaften Krankmeldungen annulliert oder verspätet durchgeführt wurden. Die bislang ergangenen Urteile sind jedoch uneinheitlich. Größtenteils wird die Auffassung vertreten, dass die Erkrankung von Crewmitgliedern einen Umstand darstelle, der jederzeit erfolgen könne und folglich nichts Außergewöhnliches sei. Für andere Gerichte sind die spontanen und massenhaften Krankmeldungen einem Streik vergleichbar. Bis die Frage abschließend geklärt ist, wird es wohl noch einige Zeit dauern. Da für Ihren Anspruch die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gilt, können Sie erst einmal abwarten und ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Anspruch ohne großes Risiko durchsetzen.
(2-2017)