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Irreführende Preisangaben Bußgelder werden fällig

Airlines und Reiseveranstaltern, die mit undurchsichtig gestalteten Flugschnäppchen locken, droht künftig eine saftige Strafe.

Der Bundesrat hat am 18.9.2009 einer Änderung der Luftverkehrs- Zulassungs-Ordnung zugestimmt, die für irreführende Preisangaben Bußgelder von bis zu 25.000 Euro vorsieht. Demnach müssen künftig neben dem Endpreis auch die Steuern, Flughafengebühren und sonstige Zuschläge gesondert ausgewiesen werden.

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