Irreführende Preisangaben Bußgelder werden fällig
Der Bundesrat hat am 18.9.2009 einer Änderung der Luftverkehrs- Zulassungs-Ordnung zugestimmt, die für irreführende Preisangaben Bußgelder von bis zu 25.000 Euro vorsieht. Demnach müssen künftig neben dem Endpreis auch die Steuern, Flughafengebühren und sonstige Zuschläge gesondert ausgewiesen werden.