https://www.reise-preise.de/reiserecht/ruhestoerung.html
Lärm ist hinzunehmen, wenn im Reisekatalog darauf hingewiesen wird, dass die Hotelanlage eine Bar hat und Unterhaltungsprogramme anbietet.
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Ein Reisender kann nicht erwarten, dass Kinder sich in einem Ferienhotel stets ruhig und gesittet verhalten.
Reisebürokunden können sich dem Veranstalter gegenüber nicht auf die Aussagen von Reisebüromitarbeitern berufen.
Wirbt ein Veranstalter im Prospekt mit dem Wort »erholsam«, kann der Reisende erwarten, keinerlei Lärmbelästigung ausgesetzt zu sein.
Wer eine Unterkunft in »ruhiger Lage« (laut Katalog) bucht und stattdessen nächtlichen Discolärm ertragen muss, dem steht ein um 20 Prozent ermäßigter Reisepreis zu.
Nachdem ein Ehepaar nach seiner Mauritius-Reise zunächst erfolglos gegen das angeblich »ekelerregende Essen« und die Fliegen am Frühstücksbuffet geklagt hatte, versuchte es es damit.
Die Anwesenheit von »Billigtouristen« in einem 5-Sterne-Hotel kann zu einer Minderung des Reisepreises führen.
Wer eine All-inclusive-Reise bucht, kriegt das Ballermann-Flair gratis dazu.
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