Viele Mängel Sofort abreisen
Der Veranstalter wollte nicht zahlen, da der Mann den Veranstalter nicht zur Behebung der Mängel aufgefordert hatte. Das Gericht befand jedoch, dass Urlauber bei zu vielen Mängeln sofort abreisen dürfen, da sie nicht zu beheben seien (OLG Frankfurt, AZ: 16 U 41/04).