Mietwagen vergriffen Anspruch auf Schadensersatz?
Wenn Sie den Mietwagen separat gebucht haben, gilt nicht das Pauschalreiserecht, sondern Mietrecht. Ansprüche auf Ersatz der nutzlos aufgewendeten Urlaubszeit können Sie daher nicht geltend machen, lediglich den Ersatz vergeblicher Aufwendungen wie etwa Telefonkosten einfordern. Allerdings hätten Sie versuchen können, bei einem anderen Vermieter einen Mietwagen zu organisieren. Einen etwaigen Differenzbetrag hätte Ihr ursprünglicher Vertragspartner zahlen müssen.
(1-2013)