Ausgleichszahlung? Flug verpasst bei AIRail
Ob Ihnen in diesem Fall eine Ausgleichszahlung zusteht, ist gegenwärtig noch höchst umstritten. Bislang fehlt diesbezüglich leider ein Grundsatzurteil. Auf der einen Seite verlangt die Fluggastrechteverordnung ihrem Wortlaut nach, dass die verspätete bzw. annullierte Beförderungsleistung ein Flug ist. Daher kann man gut argumentieren, dass die Fluggastrechteverordnung für Zugfahrten nicht gilt. Auf der anderen Seite wurde der von der Lufthansa unter eigener Flugnummer verkaufte Zug im Rahmen einer einheitlichen Flugbuchung gebucht, wodurch beim Kunde der Eindruck erweckt wird, dass bzgl. dieses AIRail gennanten Zuges die Verbraucherschutzvorschriften hinsichtlich einer Luftbeförderung gelten sollen. Zudem wäre es unbefriedigend, wenn Kunden verspäteter Zubringerflüge eine Ausgleichszahlung erhalten, nicht aber Kunden verspäteter, mit einer Flugnummer verkaufter Zubringerzüge.
(1-2016)