Höhere Gewalt? Hochwasser zu Hause
Sie haben zwar nicht ganz Unrecht, wenn Sie sagen, dass Hochwasser einen Fall von »höherer Gewalt« darstellt. Jedoch muss man genauer hinsehen: Liegt im Urlaubsgebiet eine Gefahrensituation vor, die die Reise oder den Aufenthalt vor Ort erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können so wohl der Reisende als auch der Veranstalter wegen höherer Gewalt kündigen. Stornogebühren fallen dann nicht an. Das ist etwa der Fall, wenn überschwemmte Urlaubsgebiete überhaupt nicht zu erreichen sind oder das Hotel unter Wasser steht. In Ihrem Fall betraf die höhere Gewalt aber nicht das Reiseziel. Geholfen hätte hier nur eine Reiserücktrittskostenversicherung, die i. d. R. auch Eigentumsschäden infolge von Elementarereignissen wie Überschwemmungen abdeckt.
(4-2013)