Ausgefallene Reise Pauschalreisende schützt der Sicherungsschein
Die Insolvenz selbst muss somit nicht der Grund für den Ausfall der Reise sein. Bundesgerichtshof, 2.11.2011, Az: X ZR 43/11
(2-2012)https://www.reise-preise.de/reiserecht/sonstige/reiserecht-pauschalreisende-schuetzt-der-sicherungsschein.html
Die Insolvenz selbst muss somit nicht der Grund für den Ausfall der Reise sein. Bundesgerichtshof, 2.11.2011, Az: X ZR 43/11
(2-2012)