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Ausgefallene Reise Pauschalreisende schützt der Sicherungsschein

Ein Reisender, der einen Sicherungsschein für Pauschalreisen erhalten hat, ist auch gegen das Risiko abgesichert, dass der Reiseveranstalter insolvent wird, nachdem er selbst die Reise mangels ausreichender Teilnehmerzahl abgesagt hat.

Die Insolvenz selbst muss somit nicht der Grund für den Ausfall der Reise sein. Bundesgerichtshof, 2.11.2011, Az: X ZR 43/11

(2-2012)

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