Ryanair
Airline muss Unterkunft undVerpflegung bezahlen
Der europäische Gerichtshof gab jetzt einer Klägerin Recht, die von Ryanair ihre Hotel- und Verpflegungskosten erstattet haben wollte, die angefallen waren, als viele Maschinen wegen der Aschewolke (Ausbruch des Eyjafjallajökull auf Island im Frühjahr 2010) nicht abheben konnten.