Karlsruhe, 28.5.10 (tdt) – Billigflieger Ryanair muss seinen Kunden mehr kostenlose Zahlungsmöglichkeiten anbieten als die – in Deutschland wenig verbreitete – Visa-Electron-Karte. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Aktenzeichen: Xa ZR 68/09). Dass für alle anderen Zahlungsarten - EC-Karte-Lastschrift oder andere Kreditkarten – Gebühren fällig werden, sei unzulässig, so die Richter. Allerdings sei die Airline nicht verpflichtet, Bargeld...