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Einchecken Am Flughafen klappt es auch ohne Buchungsbeleg

Irgendwas vergisst man immer. Bei Flugreisenden kann es die Buchungsnummer sein. Sie müssen am Schalter nicht in Panik geraten. Der Check-In am Flughafen funktioniert trotzdem.

Wer beim Einchecken am Flughafenschalter seine Buchungsnummer nicht parat hat, muss nicht nervös werden: In der Regel reicht ein gültiges Ausweisdokument wie der Reisepass oder Personalausweis, um einzuchecken.
»Selbst wenn jemand den Buchungscode verliert, ist er trotzdem auf seinen Namen registriert«, erklärt Carola Scheffler vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Seit Mai 2008 erhalten Reisende im Linienflugverkehr statt eines Papiertickets nämlich eine elektronische Buchungsnummer.
Allerdings sollte man den Buchungscode trotzdem immer bei sich haben, rät Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband (DRV). Denn dieser ermöglicht letztlich eine eindeutige Identifizierung. Wer online einchecken möchte oder seinen Flug umbuchen will, braucht den Code zum Beispiel auf jeden Fall. Die Registrierungsnummer zur Sicherheit auszudrucken, ist deshalb nicht verkehrt. Ob wirklich jede Airline weltweit ihre Kunden auch ohne Buchungsnummer transportiert, lässt sich ebenfalls nicht garantieren. Im Zweifelsfall erkundigen sich Reisende bei ihrer Airline, was bei Verlust der Nummer zu tun ist.

(15.03.15, dpa/tmn)

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