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Frank Rumpenhorst/dpa

Entschädigung Verspätung wegen verstopfter Bordtoilette

Zu einer Flugverspätung kann es aus den unterschiedlichsten Gründen kommen. In manchen Fällen können sich Airlines auf außergewöhnliche Umstände berufen und müssen keine Entschädigung zahlen. Eine verstopfte Bordtoilette zählt allerdings nicht dazu.
Wenn sich eine Flugreise wegen einer verstopften Bordtoilette stark verspätet, steht Passagieren eine Entschädigung zu. Die Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main.
 
In dem verhandelten Fall wollte der Kläger von Frankfurt über Moskau nach Bangkok fliegen. Wegen einer verstopften Bordtoilette verzögerte sich der Abflug in Deutschland, wodurch der Mann den Anschlussflug in Moskau verpasste. Er erreichte Thailand mit mehr als vier Stunden Verspätung und forderte eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht von der Airline.
 
Zu Recht, entschied das Gericht. Die verstopfte Toilette sei kein außergewöhnlicher Umstand, der sie von der Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung entbunden hätte (Az.: 29 C 2454/15(21)).  
 
 
(31.03.2017, dpa)

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