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Lufthansa-Streik Beim Umbuchen kommt derSchnellste eher ans Ziel

Mit dem Streik der Lufthansa-Flugbegleiter in Frankfurt am Main, Berlin und München mussten am Dienstag viele Flüge gestrichen werden. Passagiere haben ein Recht darauf, ihre Flüge umzubuchen. Dabei gibt es aber einiges zu beachten.

Die Airline ist verpflichtet, Fluggäste bei einem Streik so schnell wie möglich auf einem anderen Weg an ihr Ziel zu bringen. Dabei müssen Reisende auch andere Flugrouten akzeptieren, zum Beispiel einen Zwischenstopp, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Vor allem auf der Kurzstrecke bucht die Airline ihre Fluggäste meist auf die Bahn um. Auch das müssen Reisende laut Degott hinnehmen.
Beim Umbuchen erhalten Reisende entweder am Schalter oder im Internet ein neues Ticket. Am Flughafen bilden sich jedoch meist lange Schlangen. »Hier gilt die Regel 'Wer zuerst kommt, mahlt zuerst' - sprich: Wer zuerst am Schalter ist, erhält den nächsten verfügbaren Flug«, sagt Degott. Er rät deshalb Reisenden, sich vorab per Internet über den Status ihres Fluges zu informieren. Ist er annulliert, gebe es oftmals schon im Internet die Möglichkeit, umzubuchen. Dann entfalle das Schlangestehen.
Pauschalurlauber auf dem Weg in die Ferien geht dabei oft viel Reisezeit verloren. Ob sie Schadensersatz dafür erhalten, hängt laut Degott vom Verhältnis zwischen Verspätung und Urlaubszeit ab. »Komme ich bei einem Urlaub von einer Woche erst 5 Tage später an meinem Ziel an, steht mir Schadenersatz zu«, so der Reiserechtler. »Dauert der Urlaub aber 14 Tage, gibt es kein Geld.« Grundsätzlich gelte: Betreffen die Einschränkungen von der Dauer her mehr als 50 Prozent einer Reise, erhalten Urlauber Schadenersatz.

(05.09.12, dpa/tmn)
 

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