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Kinder, die aus einem Hochrisikogebiet zurückkehren, können sich nun aus einer sonst anstehenden fünftägigen Quarantäne freitesten.

Kinder, die aus einem Hochrisikogebiet zurückkehren, können sich nun aus einer sonst anstehenden fünftägigen Quarantäne freitesten. Foto: Arne Dedert/dpa

Neue Einreiseverordnung Einfachere Corona-Regeln für Urlaubsheimkehrer

Allmählich rückt die Frühlingsreisezeit näher. Das heißt auch, sich um Corona-Auflagen zu kümmern, wenn es aus dem Ausland wieder heim geht. Von nun an haben es Rückkehrer jedoch etwas leichter.

Die Corona-Regeln für Urlaubsheimkehrer nach Deutschland werden einfacher. Seit Mitternacht gelten vorerst keine Länder mehr als Hochrisikogebiete mit weitergehenden Auflagen wie Quarantänepflichten bei der Einreise, wie das Robert Koch-Institut (RKI) angekündigt hatte.

Hintergrund sind ab Donnerstag (3. März) greifende Änderungen der bundesweiten Einreiseverordnung. Demnach werden nun nur noch Staaten und Regionen als Hochrisikogebiete eingestuft, in denen Virusvarianten mit «besorgniserregenderen Eigenschaften» grassieren als die hierzulande dominierende Omikron-Variante.

Für alle Einreisen nach Deutschland gilt aber weiterhin die 3G-Regel, wie das Bundesgesundheitsministerium betonte: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test haben. Diese Nachweispflicht gilt nun ab dem Alter zwölf statt ab sechs Jahren. Das RKI weist zudem darauf hin, dass sich die Einstufung von Risikogebieten auch weiterhin kurzfristig ändern kann. Bis Mittwoch standen noch rund 60 Staaten auf der RKI-Liste der Hochrisikogebiete.

Generell gilt: Wer aus Hochrisikogebieten kommt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach Einreise mit einem negativen Test daraus befreien. Für Familien mit Kindern bringt die neue Verordnung spezielle Erleichterungen: Kinder unter zwölf Jahren können sich bei Rückkehr nun direkt aus der Quarantäne freitesten. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt sie für diese Gebiete - allerdings nicht bei Rückkehr aus «Virusvariantengebieten».

So können Länder eingestuft werden, in denen Varianten mit besonders bedrohlichen Eigenschaften auftreten - etwa weil sie weitreichend einen Impfschutz umgehen. Laut RKI-Liste gelten vorerst aber auch keine Länder als Virusvariantengebiete.

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