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Bis Ende August soll die 3G-Regel bei der Einreise nach Deutschland ausgesetzt werden.

Bis Ende August soll die 3G-Regel bei der Einreise nach Deutschland ausgesetzt werden. Foto: Julia Cebella/dpa/Symbolbild

Reisen Kein 3G-Nachweis mehr bei Einreise nach Deutschland

Die meisten Corona-Beschränkungen sind inzwischen weggefallen. Wer aber aus dem Ausland nach Deutschland einreist, für den galt zumindest theoretisch noch 3G. Das soll nun aufgehoben werden.

Bei der Einreise nach Deutschland wird ab dem kommenden Mittwoch kein 3G-Nachweis mehr verlangt. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin beschlossen, die noch geltenden Corona-Einreiseregeln entsprechend zu lockern.

Vom 1. Juni an müssen Reiserückkehrer und andere Einreisende damit nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet (3G) sind. Die aktuell gültige Corona-Einreiseverordnung schreibt das noch bis zum 31. Mai für alle Personen über zwölf Jahren vor. Die Maßnahmen dienten der Erleichterung der Mobilität und Freizügigkeit sowie des Reiseverkehrs, heißt es nun.

Außerdem sollen künftig nicht nur die von der EU zugelassenen Impfstoffe, sondern alle von der WHO zugelassenen Vakzine bei einer Einreise anerkannt werden. Verwiesen wird darauf, dass dies unter anderem relevant für Grenzgänger und -pendler sei.

Bis Ende August

«Bis Ende August setzen wir die 3G-Regel bei der Einreise aus», hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach zuvor in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe angekündigt. Ob sie ab September dann wieder eingeführt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber offen. Die vom Kabinett geänderte Corona-Einreiseverordnung gilt zunächst bis 31. August. Sie müsste dann entsprechend erneut geändert und verlängert werden oder läuft sonst ganz aus.

Für Einreisende aus sogenannten Virusvariantengebieten bleiben allerdings solange strengere Regeln bestehen: Sie müssen sich in Deutschland in eine 14-tägige Quarantäne begeben, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Derzeit ist aber kein Land als Virusvariantengebiet ausgewiesen. Nach der neuen Verordnung kann eine solche Ausweisung künftig auch erfolgen, wenn schon bekannte Virusvarianten, die schwerere Krankheitsverläufe verursachen, etwa die Delta-Variante, in einem Gebiet wieder vermehrt auftreten.

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