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Kroatien EU-Beitritt bringt Vorteile bei der Ein- und Ausfuhr von Waren

Ab 1. Juli wird Kroatien der 28. Mitgliedsstaat der Europäischen Union.

Wie der ADAC berichtet, bleiben die Grenzkontrollen vorerst bestehen, da Kroatien durch den EU-Beitritt nicht automatisch dem Schengener Abkommen angeschlossen wird. Deutsche Staatsbürger und Angehörige anderer EU-Staaten müssen also wie bisher bei der Einreise einen Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Damit ist dann ein Aufenthalt bis zu 90 Tagen in Kroatien möglich. Die Ein- und Ausfuhr von Gebrauchsgütern für den persönlichen Gebrauch ändert sich zum Vorteil, denn es gelten die allgemeinen EU - Bestimmungen. Erlaubt sind dann bis zu 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l andere alkoholische Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt, 90 l Wein (davon max. 60 l Schaumwein) und 110 l Bier. Bürger aus einem EU-Staat haben in jedem anderen EU-Land, dann auch in Kroatien, Anspruch auf eine kostenlose medizinische Grundversorgung. Der ADAC rät aber zu einer zusätzlichen Auslands-Krankenversicherung, die auch die Kosten für einen medizinischen Rücktransport in die Heimat übernimmt.

(21.05.13, rp)


 

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