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rSpanien Patient mit Herzinfarkt wurde erstnach 5 Stunden behandelt

Ein britischer Urlauber erlitt in Malaga einen Herzinfarkt und wurde in zwei Krankenhäusern abgewiesen.

Nicht einmal ein Krankenwagen kam, als der Mann zusammenbrach. Er und seine Frau mussten sich ein Taxi rufen und zu einem Krankenhaus fahren. Dort wurden sie an ein staatliches Krankenhaus verwiesen. Doch auch dort bekam er nur Asperin und wurde mit der Begründung, dass kein Bett frei wäre, an eine private Klinik verwiesen. In dieser Klinik wurde der Brite sofort auf die Intensivstation gebracht und eine Operation empfohlen. Allerdings musste der Patient diese Behandlung aus eigener Tasche bezahlen, obwohl er eine europäische Krankenversicherungskarte vorlegte. Angeblich soll die Krankenkasse des Mannes einen schlechten Ruf haben und auch eine frühere Operation noch nicht bezahlt haben, berichtet Tour Expi.
Normalerweise existiert innerhalb der EU ein Abkommen, dass Urlauber innerhalb des Urlaubslandes die gleiche medizinische Versorgung bekommen, wie ein Einheimischer.
Der Fall wird jetzt untersucht, da es immer wieder zu derartigen Vorfällen gekommen ist. In diesem Fall hat der Brite sehr viel Glück gehabt, dass er noch am Leben ist.
Urlauber sollten sich nicht auf ihre Krankenkasse verlassen, sondern vorsichtshalber immer auch eine Reisekrankenversicherung abschließen. Damit sind nicht nur die Behandlungen bei Arzt oder im Krankenhaus abgesichert, sondern auch ein eventuell dringend nötiger Krankenrücktransport nach Deutschland, der immense Kosten verursacht, oder im schlimmsten Fall auch der Rücktransport im Todesfall.

(26.08.14, rp)

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