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Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr soll zum 2. Februar vorzeitig fallen.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr soll zum 2. Februar vorzeitig fallen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Lauterbach kündigt an Maskenpflicht im Fernverkehr fällt zum 2. Februar

Im Nahverkehr ist die Maskenpflicht in zahlreichen Bundesländern bereits Geschichte - die Forderungen, sie auch im Fernverkehr aufzuheben, wurde zuletzt immer größer. Nun reagiert der Gesundheitsminister.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr soll zum 2. Februar fallen. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag in Berlin mit. Die Bundesregierung kann die Maßnahme per Rechtsverordnung ganz oder teilweise aussetzen. «Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen», sagte Lauterbach.

Die Forderungen für ein baldiges Ende der Maskenpflicht wurden zuletzt immer lauter, innerhalb der Bundesregierung pochte vor allem die FDP darauf. Laut Infektionsschutzgesetz sollte die Maskenpflicht im Fernverkehr eigentlich bis zum 7. April andauern.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte am Mittwoch, das Ende müsse «so schnell wie möglich» kommen, und verwies auch auf Belastungen für das Bahnpersonal aufgrund der Kontrolle der Corona-Maßnahme. Auch die Deutsche Bahn sprach sich diese Woche für ein baldiges Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr aus. Ähnlich wie im Luftverkehr solle auch in den Fernzügen auf Freiwilligkeit gesetzt werden, hieß es.

Lauterbach hatte ein vorzeitiges Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr und in Gesundheitseinrichtungen zuletzt nicht ausgeschlossen. «Es kann schon sein, dass wir die Maskenpflicht früher abschaffen», hatte der SPD-Politiker dem «Stern» gesagt, ohne sich auf ein Datum festzulegen.

Im öffentlichen Nahverkehr wurde die Maskenpflicht in Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bereits abgeschafft. Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Baden-Württemberg planen eine Aufhebung bis spätestens Anfang des kommenden Monats.

Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann lediglich noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.

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