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Fluggast randaliert Keine Entschädigung bei Verspätung

Flugverspätungen sind ärgerlich – und oft haben Fluggäste einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Allerdings nicht im Fall einer Zwischenlandung aufgrund randalierender Fluggäste. Ein entsprechendes Urteil fällte das Amtsgericht Frankfurt am Main.
Wenn ein Fluggast offenbar unter Alkohol- und Drogeneinfluss randaliert und Passagiere sowie Besatzung bedroht, kann sich der Pilot zu einer Zwischenlandung entscheiden. Dadurch kann sich der Folge- und Anschlussflug deutlich verzögern.
 
In dem Fall ging es um einen Flug aus der Dominikanischen Republik zurück nach Deutschland, der sein Ziel erst mit mehr als 17 Stunden Verspätung erreichte. Der Grund: Auf dem unmittelbaren Vorflug hatte ein Passagier randaliert und konnte – auch in Handschellen – nicht ruhiggestellt werden. Er war offenbar betrunken und stand unter Drogen. Der Pilot landete aus Sicherheitsgründen auf den Azoren zwischen, die Maschine musste dort eine Pause einlegen. Eine solche Zwischenlandung gilt als außergewöhnlicher Umstand, entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 32 C 4265/14 (72)).
 
Die Kläger sahen kein Geld. Denn es habe sich um einen nicht zu kontrollierenden Ausnahmezustand gehandelt, so das Gericht.
 
 
(09.05.2017, dpa)

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