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Fluggastrechte EU-Kommission konkretisiert underweitert Rechte

Airlines konnten sich bislang häufig vor Entschädigungen bei Verspätungen drücken, weil die Fluggastrechte teilweise nicht konkret genug formuliert waren.

Dies soll sich jetzt ändern. Fluggesellschaften konnten sich teilweise mit der Angabe »außergewöhnlicher Umstände« den Ausgleichszahlungen entziehen, jetzt wird dies erschwert. Denn die EU-Kommission gibt eine Liste heraus aus der hervorgeht, welche Umstände wirklich höhere Gewalt sind, z. B. Naturkatastrophen oder Streiks von Fluglotsen. Auch sollen Fluggäste befördert werden müssen, die ihren Hinflug verfallen lassen haben, aber den Rückflug antreten möchten. Bislang haben die Airlines dann eine Beförderung abgelehnt. Zukünftig soll auch eine Entschädigung gezahlt werden, wenn ein Anschlussflug aufgrund einer Verspätung verpasst wird. Diese Neuregelung der Fluggastrechte muss noch vom Parlament und den Regierungen der einzelnen Länder genehmigt werden.

(15.03.13, rp)

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