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Lufthansa-Streik Umbuchung erst nach Flugannullierung

Weitere Streiks hat die Gewerkschaft der Lufthansa-Flugbegleiter bereits angekündigt. Um das befürchtete Chaos an den Flughäfen zu mindern, hat die Airline zwei Drittel ihrer Flüge für Freitag gestrichen. Betroffene können also jetzt handeln.

Sobald ein Flug annulliert ist, können Reisende kostenlos auf die Bahn umbuchen oder ihr Ticket zurückgeben. »Dieses Recht steht Fluggästen erst zu, wenn der Flug offiziell annulliert wurde«, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Eventuell erfolge eine Umbuchung oder Stornierung im Voraus auf Kulanz, andernfalls bleibt der Kunde möglicherweise auf seinen Mehrkosten sitzen. Die Gewerkschaft der Lufthansa-Flugbegleiter hat für diesen Freitag bundesweit Streiks angekündigt - und die Lufthansa hat rund zwei Drittel ihrer Flüge gestrichen.
Fluggäste können am Schalter oder im Internet Ersatztickets für ihre Flüge erhalten - bei Letzterem erspart sich der Reisende die Anfahrt und das Schlangestehen. Überall gilt aber: »'Wer zuerst kommt, mahlt zuerst' - sprich: Wer zuerst am Schalter ist, erhält den nächsten verfügbaren Flug«, sagt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Der Passagier kann sich auch entscheiden, ob er die Reise überhaupt noch antritt. Tut er es nicht, muss die Fluggesellschaft laut dem ADAC den Kaufpreis erstatten. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, sollte sich der Reisende für Umbuchungen oder eventuelle Entschädigung an seinen Reiseveranstalter wenden.

(06.09.12, dpa/tmn)

 

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