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Reiserecht Presslufthammerlärm im Urlaub ist nicht akzeptabel

Dauerlärm von einer Baustelle im Hotel nervt - und Urlauber müssen sich ihn auch nicht gefallen lassen. Im Gegenteil: Sie bekommen für diesen Ärger einen Teil des Reisepreises von ihrem Veranstalter zurück.

Wird der langersehnte Urlaub durch erheblichen Lärm im Hotel gestört, dann muss der Reiseveranstalter den Preis erstatten. Angemessen seien 35 Prozent, urteilte das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 O 31/12) in einem Fall, bei dem der Kläger eine Pauschalreise nach Mauritius gebucht hatte und sich im Hotel tagsüber Presslufthammer- und Kreissägenlärm sowie die lauten Rufe der Bauarbeiter anhören musste. Das ist nach Ansicht der Richter ein klarer Reisemangel, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
Das Gericht war nach Prüfung der Fakten - unter anderem des Bauplans der Hotelanlage - zu der Überzeugung gekommen, dass der Lärm auf dem gesamten Gelände zu hören war. Zwischen Baustelle und den Hotelzimmern, dem Restaurant und dem Strand lagen nur wenige hundert Meter. Weil die Restaurants offen waren, mussten sich die Urlauber auch beim Frühstück und Mittagessen den Lärm der Maschinen anhören. Es sei deshalb von einer massiven Beeinträchtigung des Urlaubs und entsprechend von einem erheblichen Reisemangel auszugehen. Der Reisepreis von 5344 Euro durfte deshalb um gut 1870 Euro gemindert werden.

(02.12.12, dpa/tmn)

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