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Reiserecht Rollstuhlfahrer bekommt »Eco« statt Premium Class

Haben Rollstuhlfahrer einen Flug in der Premium-Klasse gebucht, darf die Airline diesen nicht herabstufen.

Zumindest nicht, wenn die Mitnahme in der Economy-Klasse nicht zuzumuten ist. Mit dem Rollstuhl eine Flugreise anzutreten, ist meist mit Aufwand verbunden. So kann es vorkommen, dass Passagiere im Rollstuhl auf den höheren Komfort der Premium Class angewiesen sind. Daher dürfen Airlines eine solche Buchung nicht ohne Weiteres ändern. Wenn ein Rollstuhlfahrer eine Pauschalreise mit Flug in der Premium Class gebucht hat, dann aber nur in der Economy Class fliegen kann, darf er ohne Stornokosten kündigen. Der Rollstuhlfahrer bekommt dann den gesamten Reisepreis erstattet, wie das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 S 20/17) urteilte. In dem verhandelten Fall ging es um eine Flugreise nach Phuket in Thailand. Der auf einen Rollstuhl angewiesene Passagier konnte nicht wie gebucht in der Premium Class fliegen. Weil er einen größeren Komfortbedarf hatte, war ihm der Flug in der Economy-Klasse nicht zuzumuten, so das Gericht. Die Anreise - und somit auch der gesamte Urlaub - sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Die Änderung der Beförderungsklasse sei in diesem Fall ein gravierender Mangel, der die Kündigung des Reisevertrags rechtfertige.


(15.05.2018, dpa)
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