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Reiserecht Schäden am Gepäck innerhalbvon sieben Tagen melden

Schäden an aufgegebenem Gepäck müssen der Airline innerhalb von sieben Tagen nach dem Flug schriftlich gemeldet werden. Eine mündliche Erklärung am Flughafen reicht nicht aus.

Auf dem Flug von Bremen nach Bergamo war der Koffer eines Passagiers beschädigt worden. Nach seinen Angaben fehlten mehrere Gegenstände im Wert von zusammen 1.212,85 Euro. Direkt am Flughafen erstattete er mündlich eine Schadensanzeige. Erst elf Tage später schickte er auch per Post einen Schadensreport. Nach Ansicht des Amtsgerichts Bremen war das zu spät. Auf das Urteil (Az.: 9 C 244/13) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« hin. Die Richter berufen sich dabei auf das Montrealer Abkommen.

(13.06.14, dpa/tmn)

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