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Reiserecht Volle Kostenerstattung nachschwerem Reaktorunfall

Nach dem Atomunfall im japanischen Fukushima wollte ein Urlauber nicht mehr das Land bereisen. Er kündigte den Vertrag. Ein Gericht klärte jetzt, ob ihm der Veranstalter die vollen Kosten erstatten muss.

Ein schwerer Atomunfall wie in Fukushima ist ein Fall von höherer Gewalt. Wer aufgrund einer solchen Katastrophe von einer Reise in die Nähe der Unglücksregion zurücktritt, bekommt vom Veranstalter die gesamten Kosten erstattet. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor (Az.: 221 C 95/11). Darüber berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
In dem verhandelten Fall hatte der Kläger eine Kreuzfahrt gebucht, auf deren Route auch die japanische Stadt Nagasaki lag. Nach dem Reaktorunfall in Fukushima fragte der Kläger bei dem Reiseunternehmen nach, ob die Reise noch sicher sei. Als er darauf keine konkrete Antwort bekam, kündigte er den Reisevertrag. Zurückgezahlt wurde aber nur rund die Hälfte des Reisepreises in Höhe von 9964 Euro.
Zu Unrecht, entschied das Gericht. Der Unfall von Fukushima habe die geplante Reise zum damaligen Zeitpunkt erheblich beeinträchtigt. Es habe sich um höhere Gewalt gehandelt, unabhängig davon, wie die Strahlenbelastung aus heutiger Sicht zu bewerten sei. Entscheidend sei der Kenntnisstand unmittelbar vor Reiseantritt gewesen. Und direkt nach dem Unglück habe es keine verlässlichen Informationen über das Ausmaß der Gefährdung gegeben. Das Reiseunternehmen musste dem Kläger deshalb den vollen Reisepreis erstatten.

(27.10.14, dpa/tmn)

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