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Urlaubsmitbringsel Finger weg von Korallenketten und Co.

Eine schöne Muschel als Urlaubssouvenir: Darauf sollten Touristen besser verzichten. Möglicherweise verstößt man damit gegen den Artenschutz. Und das ist kein Kavaliersdelikt.

Auch wenn Korallenketten oder Riesenmuscheln am Urlaubsziel scheinbar legal zu haben sind, lassen Touristen besser die Finger davon. Denn Souvenirs aus tierischem Material, also zum Beispiel auch Taschen aus Schlangen- oder Krokodilleder, verstoßen gegen den Artenschutz. Und das ist kein Kavaliersdelikt, warnt die Organisation Aktion Tier. Im Zweifelsfall machen sich Urlauber dadurch strafbar. Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen dürfen etwa 30 000 Tier- und Pflanzenarten nicht gehandelt werden. Entdeckt der Zoll illegale Souvenirs, drohen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldbußen von bis zu 50 000 Euro.
Reisende sollten sich daher beim Zollamt oder dem Bundesamt für Naturschutz nach geschützten Arten in ihrem Urlaubsland erkundigen. Wer unbedingt etwas mitbringen möchte, sollte auf Alternativen wie Töpfer- und Korbwaren oder Schmuck aus Glasperlen zurückgreifen.

(21.08.12, dpa/tmn)

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