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Versprochener Meerblick fehlt Geld zurück

Der Katalog versprach Meerblick, doch der Urlauber sieht nur die Wand des Hotels gegenüber.

In Fällen wie diesem dürfen Reisende Geld vom Veranstalter zurückfordern.

In einem Fall hielt das Amtsgericht Duisburg eine Reisepreisminderung von sieben Prozent für angemessen (Aktenzeichen: 53 C 4617/09). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« hin.

Im verhandelten Fall ging es um eine Ibiza-Reise. Der Veranstalter hatte das Hotel als Haus mit fantastischem Meerblick angepriesen. Dass es von den zugewiesenen Zimmern das Mittelmeer nicht zu sehen war, sei ein Reisemangel gewesen, befand das Gericht. Es wies zugleich aber darauf hin, dass die Touristen keine Entschädigung bekommen hätten, wenn der Meerblick eingeschränkt vorhanden gewesen wäre, zum Beispiel von der Seite. Denn ein direkter, unverbauter Meerblick sei den Urlaubern auch im Katalog nicht zugesichert worden.

(04.01.11, dpa/tmn)

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