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Visavorschriften Reisebüro muss nicht informieren

Das Reisebüro muss Kunden nicht über Details der Einreisevorschriften für das Urlaubsland informieren, urteilte das Amtsgericht Leipzig. Dafür wäre, wenn überhaupt, der Reiseveranstalter der richtige Adressat (Az.: 113 C 6263/10).

Gibt es wegen eines fehlenden Visums Ärger, haftet es deshalb auch nicht - der Kunde bekommt keinen Schadenersatz. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

In dem Fall hatte der Kläger im Reisebüro eine Reise nach Vietnam gebucht, konnte sie aber wegen eines fehlenden Visums nicht antreten. Er verlangte Schadenersatz wegen »Verletzung der Beratungspflicht«. Das Reisebüro sei aber nur für die Beratung bei der Auswahl der Reise zuständig, argumentierte das Gericht. Über Pass- und Visavorschriften zu informieren, sei Aufgabe des Veranstalters. Auch dann, wenn der Kunde zu ihm - wie bei Buchungen im Reisebüro üblich - zunächst keinen direkten Kontakt hatte.

In diesem Fall kam aus Sicht des Gerichts erschwerend hinzu, dass der Kläger auf dem Buchungsformular per Unterschrift bestätigt hatte, die Reisebedingungen erhalten zu haben.

(03.09.11, dpa)
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