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Fuß vom Gas: Gerade auch im Ausland hält man sich lieber ans Tempolimit. Etwa, wenn vor der italienisch-österreichischen Grenze auf dem Brenner nur 30 km/h erlaubt sind.

Fuß vom Gas: Gerade auch im Ausland hält man sich lieber ans Tempolimit. Etwa, wenn vor der italienisch-österreichischen Grenze auf dem Brenner nur 30 km/h erlaubt sind. Foto: Angelika Warmuth/dpa/dpa-tmn

Diese Strafen drohen Tempoverstöße im Ausland: Hohe Bußgelder - und Autoentzug?

In Österreich kann Rasern ab März 2024 unter Umständen das Auto entzogen werden. Diese Meldung sorgt für Aufsehen. Und es erinnert mal wieder daran: Auch auf Reisen bliebt man lieber im Tempolimit.

Wer mit dem Auto zu schnell unterwegs ist, dem drohen schon hierzulande durchaus empfindliche Bußgelder. Auf Reisen im Ausland kann es aber noch wesentlich heftiger werden.

Beispiele: Fährt man 20 km/h zu schnell, zahlt man in Norwegen ab 585 Euro, in Schweden 215 Euro, in Finnland 200 Euro, in den Niederlanden 195 Euro, in der Schweiz ab 180 Euro und in Italien ab 175 Euro, so der ADAC, der auf seiner Internetseite, die Bußgelder für bestimmte Verkehrsverstöße in europäischen Ländern auflistet.

Zum Vergleich: In Deutschland würden dafür ab 60 Euro fällig. Doch bei der Geldbuße muss es nicht bleiben.

Zwar können laut ADAC mögliche Fahrverbote derzeit nur im jeweiligen Land durchgesetzt werden und auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg drohen bei Tempo-Verstößen im Ausland nicht.

Was ist aber mit einer drohenden Konfiszierung des Autos bei extremer Raserei? So wie in Österreich, wo laut einer Gesetzesnovelle ab März 2024 geplant ist, dass Autofahrern, die etwa innerorts mehr als 60 km/h zu schnell fahren, unter bestimmten Umständen der Wagen beschlagnahmt werden kann.

Theoretisch könnten auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge beschlagnahmt werden, lautet eine erste Einschätzung des ADAC dazu.

Der Automobil-Club verweist in dem Zusammenhang auf eine ähnliche Regel aus Italien, wo ab 1,5 Promille Blutalkohol am Steuer das Auto im schlimmsten Fall beschlagnahmt und zwangsversteigert werden könne - sofern Eigentümer und Fahrer identisch sind. Klar, ein Mietwagen etwa ginge in so einem Fall an das Unternehmen zurück.

Der Fall aus der Schweiz, der Schlagzeilen machte

In der Schweiz kann das Auto schon länger bei extremen Tempoverstößen eingezogen werden - Grundlage ist der sogenannte Rasertatbestand.

Für Schlagzeilen sorgte 2014 der Fall eines Deutschen, der mit mehr als 200 km/h auf einer Autobahn erwischt wurde - dort gilt Tempolimit 120 km/h. Er wurde in der Schweiz zu einer Haftstrafe verurteilt, die er 2018 in Deutschland antreten musste. Das eingezogene Auto des Mannes wurde versteigert.

Umgang mit Knöllchen aus dem Ausland

Mit Blick auf Bußgeldbescheide für Tempoverstöße, die erst nach dem Urlaub im Briefkasten liegen, rät der ADAC: Nicht ignorieren, sondern genau prüfen und zahlen, wenn der Vorwurf stimmt.

Wer aufs Aussitzen setzt, muss wissen: Strafen aus fast allen EU-Staaten können auch hierzulande durch das Bundesamt für Justiz nachträglich vollstreckt werden - ab einer Grenze von 70 Euro, bei Bußgeldern aus Österreich den Angaben nach schon ab 25 Euro.

Bescheide aus Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien, Norwegen oder der Schweiz können laut ADAC zwar nicht nachträglich in Deutschland vollstreckt werden.

Allerdings: Der nicht gezahlte Bußgeldbescheid aus dem Ausland holt einen auf der nächsten Reise dorthin womöglich ein. Mitunter gibt es jahrelange Verjährungsfristen und innerhalb derer kann das Bußgeld im Ausland noch vollstreckt werden - zum Beispiel, wenn man dort in eine Verkehrskontrolle gerät.

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