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Sicher ist sicher: Bevor es in den Skiurlaub geht, lohnt es sich, den Versicherungsschutz zu überprüfen.

Sicher ist sicher: Bevor es in den Skiurlaub geht, lohnt es sich, den Versicherungsschutz zu überprüfen. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Private Haftpflicht Versicherung für Skifahrer - in Italien sogar Pflicht

Stoßen Skifahrer zusammen, kann die Ausrüstung kaputt geben. Im schlimmsten Fall kommen Personen zu Schaden. Wintersportler sollten vor dem Urlaub also besser ihren Versicherungsschutz prüfen.

Wer Ski oder Snowboard fahren gehen will, sollte vorher seinen Versicherungsschutz abklären. Denn passiert auf der Piste ein Unfall und eine Person wird verletzt, können schnell hohe Summen zusammenkommen.

Aber nicht nur das: In Italien etwa ist seit 2022 eine gültige private Haftpflichtversicherung sogar Pflicht. Wer sich nicht daran hält und ohne Haftpflichtpolice italienische Pisten befährt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Für Italien Nachweis frühzeitig anfragen

Italien-Urlauber erhalten einen entsprechenden Versicherungsnachweis bei ihrem Versicherer oder Versicherungsmakler. Das Dokument sollten sie frühzeitig anfragen. Es sollte Angaben zu den versicherten Personen, zum Versicherer und zur Versicherungssumme enthalten sowie in deutscher und italienischer Sprache verfasst sein.

Wer einen zusätzlichen Versicherungsabschluss vermeiden möchte, sollte in Italien den Nachweis des eigenen Versicherers stets dabei haben. Pistenbetreiber müssen dort laut dem GDV nämlich Gästen, die keinen Versicherungsschutz nachweisen können, die Option anbieten, eine Versicherung abzuschließen.

Versicherungsschutz im Check

Die private Haftpflichtversicherung kommt unter anderem zum Einsatz, wenn durch einen Zusammenstoß auf der Piste andere Personen oder deren Ausrüstung zu Schaden kommen. Doch es gibt noch weitere Versicherungen, über die Skiurlauber nachdenken sollten.

Die Auslandskrankenversicherung kann unter anderem für den Differenzbetrag aufkommen, der entsteht, wenn Behandlungskosten im Ausland höher sind als in Deutschland.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten eines Hubschraubereinsatzes laut dem GDV in der Regel nur, wenn dieser aus medizinischen Gründen notwendig war.

Leistet kein anderer Versicherer, kann laut dem GDV eine private Unfallversicherung Kosten übernehmen, die etwa für die Bergung nach einem Skiunfall sowie etwa für Such- und Rettungsleistungen anfallen.

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