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Wer gemeinsam einen Urlaub plant, sollte sich bewusst entscheiden, wie die Reise gebucht wird - wichtig für die Haftungsfrage bei Ärger.

Wer gemeinsam einen Urlaub plant, sollte sich bewusst entscheiden, wie die Reise gebucht wird - wichtig für die Haftungsfrage bei Ärger. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Wer haftet bei Problemen? Wenn Sie den Urlaub über eine Reiseplattform buchen

Sandstrand und Palmen plus Flug? Oder doch die gemütliche Berghütte? Im Internet gibt es viele Urlaubsangebote. Wer dort über eine Reiseplattform bucht, sollte vorab seine Rechte gut kennen.

Nehmen Sie sich etwas Zeit, wenn Sie ihren Urlaub über eine Reiseplattform buchen. Denn neben der Aufgabe, die schönste Unterkunft oder den günstigsten Flug zu finden, sollten Verbraucher sich vorab informieren, wer bei Problemen der richtige Ansprechpartner ist. Dazu rät Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Seine Rechte durchsetzen

Für Reisende ist es nämlich oft schwierig, ihre Rechte durchzusetzen. So kann es passieren, dass bei Problemen die Plattform und der Reiseanbieter versuchen, jeweils dem anderen Partner die Verantwortung zuzuschreiben.

Reiseplattformen treten in der Regel nur als Vermittler auf. Meist sind sie daher für die Leistungen nicht verantwortlich. Daher ist es wichtig, dass man vorher weiß, wer genau haftet, wenn etwa der Flug ausfällt, die Unterkunft dreckig ist oder der Mietwagen nicht wie gebucht zur Verfügung steht.

Wer diese Art der Reisebuchung wählt, sollte sich bewusst dafür entscheiden, so Julia Zeller: «Bereits bei der Reisebuchung sollte man deshalb genau auf den Vertragspartner und die Konditionen der Reise achten.»

Vertragspartner kennen

Wer der richtige Ansprechpartner ist, hängt auch davon ab, ob Verbraucherinnen und Verbraucher eine Pauschal- oder eine Individualreise gebucht haben.

Bei einer Pauschalreise erhält man das gesamte Urlaubspaket aus einer Hand - also etwa den Transport, das Hotel, die Verpflegung und möglicherweise eine Reiseleitung. Daher kann man alle Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Wenn Urlauber hingegen Flug, Mietwagen und Hotel einzeln buchen, müssen sie sich bei Ärger an den jeweiligen Vertragspartner wenden.

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